Wissensarchiv Eselsmilch · Organisation & Behörde

Verordnung (EU) 1308/2013: Die Bezeichnung „Milch“ und die Angabe der Tierart

Die EU-Marktordnung reserviert den Begriff „Milch“ für das Erzeugnis der normalen Eutersekretion. Bei Milch, die nicht von Kühen stammt, ist die Tierart anzugeben – daher „Eselsmilch“.

Wichtig: Wir fassen das Dokument sachlich zusammen. Aussagen der herausgebenden Stelle sind als deren Angaben gekennzeichnet; Eselsmilch ist ein Lebensmittel.
2013Europäische UnionEU-Verordnung
Urheber
Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union
Werk
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671)
Stelle
Anhang VII Teil III „Milch und Milcherzeugnisse“, Nummern 1, 2 und 4 (ABl. L 347, S. 814–815)
Zeit & Raum
2013 · Europäische Union
Quellenart
EU-Verordnung

Im Wortlaut

Was im Original steht

Der Ausdruck "Milch" ist ausschließlich dem durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion, ohne jeglichen Zusatz oder Entzug, vorbehalten.

Amtlicher deutscher Wortlaut.

DeutschVO (EU) 1308/2013, Anh. VII Teil III Nr. 1

Bei Milch ist, falls es sich nicht um Kuhmilch handelt, die Tierart des Ursprungs anzugeben.

Amtlicher deutscher Wortlaut.

DeutschVO (EU) 1308/2013, Anh. VII Teil III Nr. 4

Hintergrund

Wer, wann, welche Art Text

Die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 regelt die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse in der EU. Ihr Anhang VII enthält Begriffsbestimmungen und Verkehrsbezeichnungen für bestimmte Erzeugnisse; Teil III betrifft Milch und Milcherzeugnisse.

Die Regeln gehen auf ältere Vorschriften zum Schutz der Milchbezeichnungen zurück und gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie sind Vermarktungsrecht: Sie legen fest, welche Erzeugnisse wie bezeichnet werden dürfen, und sagen nichts über Eigenschaften oder Wirkungen einer Milchart aus.

Esel werden im Text nicht eigens genannt. Die Vorschriften gelten für Milch aller Tierarten; die Pflicht zur Angabe der Tierart betrifft jede Milch, die nicht von Kühen stammt.

Inhalt

Was die Quelle zu Eselsmilch berichtet

Nummer 1 behält den Ausdruck „Milch“ ausschließlich dem durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion vor, ohne jeglichen Zusatz oder Entzug. Ausnahmen betreffen etwa Behandlungen, die die Zusammensetzung nicht verändern, und Zusätze wie Angaben zu Typ, Ursprung oder Verwendung.

Nummer 2 definiert „Milcherzeugnisse“ als ausschließlich aus Milch gewonnene Erzeugnisse und reserviert Bezeichnungen wie Molke, Rahm, Butter, Käse, Joghurt, Kefir und Kumys für solche Erzeugnisse.

Nummer 4 bestimmt: Handelt es sich nicht um Kuhmilch, ist die Tierart des Ursprungs anzugeben. Für Milch von Eselinnen ergibt sich daraus die Bezeichnung „Eselsmilch“ beziehungsweise eine gleichwertige Angabe der Tierart.

Nummer 6 untersagt es, bei anderen Erzeugnissen durch Etikett, Werbung oder Aufmachung den Eindruck zu erwecken, es handle sich um ein Milcherzeugnis.

Auf einen Blick

Zahlen & Fakten aus der Quelle

1308/2013Nummer der EU-Verordnung
20.12.2013Veröffentlichung im Amtsblatt (L 347)
Anh. VIITeil III: Milch und Milcherzeugnisse
Nr. 4Pflicht zur Angabe der Tierart bei Nicht-Kuhmilch
16Milcherzeugnis-Bezeichnungen in Nr. 2 Buchst. a (Molke bis rūgušpiens)

Kritische Einordnung

Wie verlässlich ist diese Quelle?

Rechtsnatur

Unmittelbar geltendes EU-Recht. Wiedergegeben ist der amtliche deutsche Wortlaut der Fassung von 2013; für die aktuell geltende konsolidierte Fassung ist EUR-Lex maßgeblich.

Reichweite

Die Vorschrift regelt Bezeichnungen im Handel. Aussagen zu Zusammensetzung, Qualität oder Gesundheit enthält sie nicht.

Abgrenzung

Weitere Pflichten für Lebensmittel tierischen Ursprungs ergeben sich aus anderen Rechtsakten; sie sind nicht Gegenstand dieses Eintrags.

Praktische Bedeutung

Die Angabe „Eselsmilch“ auf Etiketten ist keine Werbeformulierung, sondern die gesetzlich verlangte Angabe der Tierart.

Unsere Einordnung

Dieser Eintrag erklärt, warum auf Etiketten „Eselsmilch“ und nicht nur „Milch“ steht. Er ist eine rechtliche Einordnung, keine Rechtsberatung.

Nachweise

Quellen zum Nachprüfen

Weitere Quellen und Studien im Forschungsarchiv. Zusammengefasst von der DON DONKEY’S Redaktion, Stand: November 2026.

Ende der Quellenzusammenfassung
Hinweis zu unseren Produkten

Die oben zusammengefasste Quelle stammt nicht von DON DONKEY’S® und bezieht sich nicht auf unsere Produkte. Sie dient ausschließlich der Information über das Wissen zu Eselsmilch.

DON DONKEY’S® Eselsmilch und Eselsmilchpulver sind Lebensmittel. Sie sind nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu verhüten, zu behandeln oder zu heilen, und ersetzen keine ärztliche Beratung.

DON DONKEY’S® Eselsmilch

Aus unserem Shop

DON DONKEY’S® Eselsmilch

100 % Eselsmilch · Rohmilch, tiefgefroren

Auf dieser Seite geben wir eine Quelle zur Eselsmilch wieder. Unabhängig davon findest du hier unsere Eselsmilch: 100 % Eselsmilch, als Rohmilch tiefgefroren.

Transparenz: Die Quelle bezieht sich nicht auf unsere Milch.
€24,90

100ml Flasche / 100ml · Grundpreis: €249,00 / 1 l · inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten

Alle Größen & Kaufoptionen ansehen →
Eselsmilchpulver

Ebenfalls im Shop

Eselsmilchpulver

Eselsmilch in Pulverform

Für alle, die es haltbarer mögen: unsere Eselsmilch in Pulverform – einfach zu lagern und zu dosieren.

Transparenz: Die Quelle bezieht sich nicht auf unser Eselsmilchpulver.
€24,90

20g · Grundpreis: €1.245,00 / 1 kg · inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten

Alle Größen & Kaufoptionen ansehen →